Ratgeber

SEPA-Lastschrift im Studio: Mandat, Fristen, Rückgabe

Die SEPA-Lastschrift ist für die meisten Studios der Normalfall: Das Mitglied unterschreibt einmal, du ziehst jeden Monat den Beitrag ein. Damit das ruhig läuft, brauchst du eine Gläubiger-ID, ein sauberes Mandat und ein paar Fristen im Kopf. Hier steht, was gilt und was du tust, wenn eine Lastschrift zurückkommt.

Von [AUTOR NAME] · Zuletzt aktualisiert:

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Was brauche ich, bevor ich die erste SEPA-Lastschrift einziehe?

Zwei Dinge: eine Gläubiger-Identifikationsnummer und die Zustimmung deiner Bank. Die Gläubiger-ID ist deine feste Kennung als Lastschrift-Einreicher. Sie hängt nicht an deinem Konto. Wenn du die Bank wechselst, bleibt sie gleich.

In Deutschland vergibt die Deutsche Bundesbank die Gläubiger-ID.

Den Antrag stellst du nur online über das Portal der Bundesbank. Nach Antrag und Auftragsbestätigung kommt ein digital signiertes Schreiben per E-Mail. Das kann ein paar Stunden dauern, manchmal bis zum nächsten Geschäftstag.

Mit der Nummer allein darfst du noch nichts einziehen.

Die Bundesbank weist selbst darauf hin: Dein Kreditinstitut muss zustimmen. Du schließt also mit deiner Bank eine Inkassovereinbarung für Lastschriften ab und legst dort das Schreiben der Bundesbank vor. Frag gleich nach, welche Entgelte deine Bank pro Einzug und pro Rücklastschrift berechnet. Die stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis.

  • Gläubiger-ID online bei der Bundesbank beantragen
  • Schreiben mit der Gläubiger-ID bei deiner Bank vorlegen
  • Inkassovereinbarung für die Basislastschrift abschließen
  • Entgelte für Einzug und Rückgabe im Preisverzeichnis nachlesen
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Was muss im Lastschriftmandat stehen?

Das Mandat ist die Erlaubnis des Kontoinhabers. Es enthält zwei Erklärungen: Er ermächtigt dein Studio, Beiträge per Lastschrift einzuziehen. Und er weist seine Bank an, diese Lastschriften einzulösen. Dafür gibt es einen festen Autorisierungstext. Den solltest du nicht umformulieren.

Dazu kommen Mindestangaben.

Die Bedingungen für den Lastschrifteinzug der Banken nennen: Name des Studios, deine Gläubiger-ID, Name des Kontoinhabers, seine IBAN, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung ist, das Datum und die Unterschrift. Für Monatsbeiträge kreuzt du wiederkehrend an.

Jedes Mandat bekommt eine Mandatsreferenz.

Die vergibst du selbst. Sie darf bis zu 35 Zeichen lang sein und macht das Mandat zusammen mit der Gläubiger-ID eindeutig. In vielen Studios ist das einfach die Mitgliedsnummer. Steht die Referenz noch nicht auf dem Mandat, teilst du sie dem Mitglied nachträglich mit, spätestens mit der Vorabinformation.

Bei Kindern und Jugendlichen unterschreibt der Kontoinhaber, also meist Mutter oder Vater.

Trag den Namen des Kindes trotzdem mit ein. Sonst suchst du bei der ersten Rückfrage, zu welchem Mitglied das Konto gehört. Eine fertige Vorlage mit allen Feldern findest du in unserem Ratgeber „SEPA-Lastschriftmandat Vorlage“.

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Wie früh muss ich den Einzug ankündigen?

Vor dem Einzug bekommt das Mitglied eine Vorabinformation, im Fachjargon Pre-Notification. Darin stehen Betrag und Fälligkeitsdatum. Damit sie sich eindeutig zuordnen lässt, gehören Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mit hinein.

Der Standard sind 14 Kalendertage vor Fälligkeit.

Eine kürzere Frist ist erlaubt, wenn ihr sie vereinbart habt. Das geht zum Beispiel über eine Klausel im Mitgliedsvertrag oder in deinen AGB. Ohne Vereinbarung bleibt es bei 14 Tagen.

Für feste Monatsbeiträge musst du nicht jeden Monat eine Mail schicken.

Bei gleichbleibenden Beträgen reicht eine einmalige Information vor dem ersten Einzug, wenn die Termine darin stehen. Ein Satz mit Betrag und Termin im Vertrag oder in der Begrüßungsmail erfüllt das, etwa „Wir ziehen deinen Beitrag jeweils zum 1. des Monats ein“ plus der genaue Betrag. Ändert sich der Betrag, etwa nach einer Tarifumstellung, kündigst du den neuen Betrag wieder an.

Ein Tipp aus der Praxis: Leg den Einzug nicht auf einen Tag, an dem viele Konten leer sind.

Der Monatsanfang nach Gehaltseingang ist für viele Mitglieder entspannter als der 28.

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Wie lange kann ein Mitglied eine SEPA-Lastschrift zurückgeben?

Bei der Basislastschrift hat das Mitglied ein starkes Recht. Innerhalb von acht Wochen ab der Belastung kann es von seiner Bank die Erstattung verlangen. Gründe muss es nicht nennen. So steht es in § 675x BGB.

Hast du ohne gültiges Mandat eingezogen, ist der Einzug nicht autorisiert.

Dann kann das Mitglied bis zu 13 Monate nach der Belastung die Erstattung verlangen. Die Bundesbank nennt diese Frist ausdrücklich für Einzüge ohne gültiges Mandat. Deshalb ist ein vollständig unterschriebenes Mandat im Ordner oder im System so wichtig.

Wichtig für dich: Die Rückgabe innerhalb von acht Wochen beendet nicht den Vertrag.

Der Beitrag ist nach deinem Mitgliedsvertrag weiter geschuldet. Er ist nur gerade nicht bezahlt.

FristDauerAb wann
Vorabinformation14 Kalendertage, kürzer nur wenn vereinbartvor dem Fälligkeitstag
Rückgabe ohne Gründe8 Wochenab Belastung des Kontos
Rückgabe ohne gültiges Mandatbis 13 Monateab Belastung des Kontos
Mandat verfällt ohne Einzug36 Monateab Fälligkeit der letzten Lastschrift
Aufbewahrung nach Verfallmindestens 14 Monateab Fälligkeit der letzten Lastschrift
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Wann verfällt ein Mandat?

Ein Mandat gilt unbefristet, solange du es nutzt. Ziehst du 36 Monate lang keine Lastschrift darüber ein, verfällt es. Die Frist startet mit dem Fälligkeitsdatum der ersten Lastschrift und beginnt mit jeder weiteren Lastschrift neu. Das Datum der Unterschrift spielt keine Rolle.

Im Studio betrifft das vor allem Rückkehrer.

Jemand hat vor drei Jahren gekündigt und meldet sich im Januar wieder an. Das alte Mandat ist dann verbraucht. Hol ein neues ein, bevor du den ersten Beitrag einziehst.

Auch nach dem Verfall wirfst du das Mandat nicht weg.

Die Bankbedingungen verlangen, es noch mindestens 14 Monate ab Fälligkeit der letzten Lastschrift aufzubewahren.

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Was tue ich, wenn eine Lastschrift zurückkommt?

Montag, 9 Uhr, Kontoauszug: Zwei Beiträge sind zurückgebucht. Deine Bank macht die Gutschrift rückgängig und zieht meist ihr Entgelt gleich mit ab. Schau zuerst auf den Rückgabegrund. Fehlende Deckung ist etwas anderes als ein Widerspruch oder ein erloschenes Konto.

Reich dieselbe Lastschrift nicht einfach noch mal ein.

Die Inkassobedingungen der Banken untersagen, zurückbelastete Lastschriften erneut zum Einzug einzureichen. Meldet die Bank „kein gültiges Mandat“, hat das Mitglied das Mandat widerrufen. Dann darfst du darüber gar nichts mehr einziehen.

Danach kommt das Gespräch.

Schreib dem Mitglied kurz und freundlich, ohne Vorwurf. Oft steckt etwas Banales dahinter: neues Konto, Karte gesperrt, Gehalt kam später. Nenn den offenen Betrag, deine Kontoverbindung für eine Überweisung und frag, ob die Bankverbindung noch stimmt. Bei einem neuen Konto lässt du dir das Mandat für die neue Bankverbindung neu unterschreiben.

Zu den Gebühren: Das Entgelt, das deine Bank dir für die Rücklastschrift berechnet, ist ein Schaden, den du in der Regel weitergeben kannst, wenn das Mitglied die Rückgabe zu vertreten hat.

Gib nur weiter, was tatsächlich angefallen ist, und leg den Kontoauszug als Beleg bereit. Wenn du in deinen AGB eine Pauschale festlegst, darf sie laut § 309 Nr. 5 BGB nicht höher sein als der Schaden, der gewöhnlich entsteht. Außerdem muss das Mitglied nachweisen dürfen, dass dir weniger oder kein Schaden entstanden ist.

Und die Mahnung?

Steht der Fälligkeitstag nach dem Kalender fest, etwa „zum 1. des Monats“, kommt das Mitglied laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug. Eine freundliche Zahlungserinnerung mit klarer Frist ist trotzdem der bessere erste Schritt. Die meisten offenen Beiträge erledigen sich damit. Bleibt es still, folgt eine schriftliche Mahnung. Erst danach denkst du über Inkasso oder Kündigung nach. Was dein Vertrag dazu regelt, lass im Zweifel prüfen.

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Wie halte ich den Beitragseinzug im Alltag sauber?

Leg dir einen festen Ablauf an. Neues Mitglied: Vertrag und Mandat zusammen unterschreiben lassen, Mandatsreferenz vergeben, Vorabinformation mit Betrag und Termin in die Begrüßungsmail. Einzug immer am selben Tag. Rücklastschriften einmal pro Woche abarbeiten, nicht erst am Monatsende.

Halte Änderungen sofort fest.

Neue IBAN, Tarifwechsel, Ruhezeit wegen Verletzung: Jede dieser Änderungen betrifft den nächsten Einzug. Wer das auf einem Zettel am Tresen notiert, zieht am 1. den falschen Betrag ein.

  • Gläubiger-ID liegt vor und die Bank hat den Lastschrifteinzug freigeschaltet
  • Jedes Mitglied hat ein unterschriebenes Mandat mit Mandatsreferenz
  • Vorabinformation mit Betrag und Termin ist verschickt oder steht im Vertrag
  • Kürzere Ankündigungsfrist ist im Vertrag vereinbart, falls du sie nutzt
  • Rückkehrer nach über 36 Monaten bekommen ein neues Mandat
  • Rücklastschriften werden wöchentlich geprüft und das Mitglied kontaktiert
  • Verfallene Mandate werden noch mindestens 14 Monate aufbewahrt

Quellen

  1. Deutsche Bundesbank: Gläubiger-Identifikationsnummer
  2. Deutsche Bundesbank: Antragstellung und Ausgabe der Gläubiger-ID
  3. Deutsche Bundesbank: Die SEPA-Lastschrift
  4. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Fragen zu SEPA (Vorabankündigung, 36-Monatsfrist)
  5. LBBW: Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Mandat, Ankündigung, Rücklastschriften)
  6. § 675x BGB: Erstattung bei Lastschriften (8 Wochen)
  7. § 676b BGB: Anzeige nicht autorisierter Zahlungen (13 Monate)
  8. § 309 BGB: Pauschalierter Schadensersatz in AGB
  9. § 286 BGB: Verzug des Schuldners

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kostet die Gläubiger-ID etwas?

Die Bundesbank nennt auf ihren Seiten zur Antragstellung keine Gebühr. Kosten entstehen eher bei deiner Bank, für die Inkassovereinbarung und für jeden Einzug. Die genauen Beträge stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank.

Brauche ich ein neues Mandat, wenn sich der Beitrag ändert?

Für den Betrag nicht. Du musst den neuen Betrag aber vor dem nächsten Einzug ankündigen. Wechselt das Mitglied die Bankverbindung, lässt du dir das Mandat für das neue Konto schriftlich geben.

Darf ich die Ankündigungsfrist auf wenige Tage verkürzen?

Ja, wenn du die kürzere Frist mit dem Mitglied vereinbart hast, zum Beispiel im Mitgliedsvertrag oder in den AGB. Ohne Vereinbarung gelten 14 Kalendertage vor Fälligkeit.

Wie hoch darf meine Rücklastschriftgebühr sein?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Gib die tatsächlichen Bankentgelte weiter und belege sie. Eine Pauschale in den AGB darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und das Mitglied muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen.

Ist die Mandatsvorlage von TrainOps rechtlich geprüft?

Die Vorlage enthält den üblichen Mandatstext und die Pflichtangaben aus den Bankbedingungen. Dieser Ratgeber und die Vorlage sind keine Rechtsberatung. Lass Mitgliedsvertrag und AGB im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

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